Aktualisiert am 25. Juli 2026.
Offroad-Camping verbindet Reisen, Fahrzeugtechnik und Übernachten in der Natur. „Abseits der Campingplätze“ bedeutet in Österreich jedoch nicht, dass überall gefahren oder übernachtet werden darf. Eigentumsrechte, Forstgesetz, Naturschutz, Landes- und Gemeindevorschriften sowie lokale Feuer- und Fahrverbote müssen schon bei der Routenplanung berücksichtigt werden.

Wo darf man fahren und übernachten?
Das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken ist grundsätzlich erlaubt. Befahren, Zelten, Lagern bei Dunkelheit und Übernachten im Fahrzeug gehen darüber hinaus und benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Waldeigentümerin oder des Waldeigentümers; bei Forststraßen ist die Zustimmung der Forststraßenerhalterin oder des Forststraßenerhalters relevant.
Außerhalb des Waldes ist Campieren in Österreich nicht einheitlich geregelt. Je nach Bundesland und Gemeinde können Übernachten im Auto, Aufstellen eines Zelts oder längeres Abstellen eines Campingfahrzeugs verboten oder nur auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt sein. Schutzgebiete haben zusätzliche Regeln. Eine erlaubte Zufahrt bedeutet nicht automatisch, dass am selben Ort auch übernachtet werden darf.
Für eine verlässliche Planung eignen sich offizielle Campingplätze, Stellplätze, genehmigte Offroad-Parks und private Grundstücke mit ausdrücklicher Zustimmung. Genehmigungen sollten schriftlich vorliegen.
Fahrzeug und Route passend auswählen
Allradantrieb allein macht ein Fahrzeug nicht expeditionstauglich. Für die Route zählen Bodenfreiheit, Böschungs- und Rampenwinkel, Reifen, Reichweite, zulässige Gesamtmasse und das tatsächliche Können der Fahrerin oder des Fahrers. Dachzelt, Wasser, Werkzeug, Ersatzrad, Bergeausrüstung und Insassen dürfen die zulässigen Achslasten und die Gesamtmasse nicht überschreiten.
Vor der Abfahrt sollten geklärt sein:
- legale Zufahrt und schriftliche Erlaubnisse
- Wetter, Hochwasser-, Waldbrand- und Lawinenlage
- Tank- beziehungsweise Lademöglichkeiten und realistische Reichweite
- Mobilfunkabdeckung, Offline-Karten und Notfallkontakte
- Fahrzeughöhe, -breite und -gewicht auf Brücken und Zufahrten
- Rückzugsmöglichkeiten bei Wetterumschwung oder Defekt
Sinnvolle Ausrüstung
- Erste-Hilfe-Ausrüstung, Warnwesten, Warndreieck und Feuerlöscher
- ausreichend Trinkwasser und haltbare Notverpflegung
- witterungsgeeignete Kleidung, feste Schuhe und Rettungsdecke
- Taschenlampen oder LED-Leuchten mit Ersatzenergie
- Offline-Navigation, Powerbank und gegebenenfalls Satelliten-Notrufgerät
- zum Fahrzeug passende Abschlepp- und Bergepunkte sowie geeignete Ausrüstung
- Reifenreparaturset, Kompressor, Werkzeug und fahrzeugspezifische Ersatzteile
- Müllbehälter und eine hygienisch sichere Toilettenlösung
Offene Kerzen im Fahrzeug oder Zelt sind keine geeignete Beleuchtung. Koch- und Heizgeräte mit Flamme erzeugen Brand- und Kohlenmonoxidrisiken und gehören nicht in geschlossene Fahrzeug- oder Schlafräume. Herstellerabstände, Belüftung und örtliche Feuerverbote sind einzuhalten.
Feuer und Kochen
Feuer im Wald ist für Unbefugte grundsätzlich verboten. Nur eine schriftliche Erlaubnis der Waldeigentümerin oder des Waldeigentümers kann es im zulässigen Rahmen erlauben; bei Waldbrandgefahr können weitergehende Verbote gelten. Auch ein Gaskocher kann je nach Ort und Gefahrenlage problematisch sein. Am sichersten ist die Nutzung ausdrücklich freigegebener Kochstellen unter Beachtung aller lokalen Regeln.
Angeln ist keine spontane Verpflegungsstrategie
Eine Angel ersetzt keine geplante Versorgung. Fischerei ist Landessache und setzt in der Regel eine gültige Fischer- oder Gastkarte sowie die Erlaubnis für das konkrete Revier voraus. Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbestimmungen sind einzuhalten. Trinkwasser und ausreichende Lebensmittel müssen unabhängig davon mitgeführt werden.
Anhänger im Gelände
Ein Anhänger vergrößert Platz und Zuladung, verändert aber Wendekreis, Bremsweg, Böschungswinkel und Bergungsaufwand. Er muss für die geplanten Wege geeignet sein. Anhängelast, Stützlast, Achslast, Reifen, Bremsanlage und Ladungssicherung bleiben auch abseits befestigter Straßen verbindlich. Im Ausland sind Zulassung, Versicherung und lokale Regeln vorab zu prüfen.
Rücksicht auf Natur und andere Menschen
- Nur genehmigte Wege und Stellflächen benutzen.
- Keine neuen Spuren anlegen oder nasse Wege beschädigen.
- Wildtiere, Weidevieh und Ruhezeiten respektieren.
- Abwasser, Chemikalien und Toiletteninhalt ausschließlich ordnungsgemäß entsorgen.
- Alles wieder mitnehmen, was mitgebracht wurde.
Offizielle Informationen
- oesterreich.gv.at: Campen in Österreich
- oesterreich.gv.at: Betreten und Benützen des Waldes
- oesterreich.gv.at: Feuer machen im Wald
- oesterreich.gv.at: Fischereiregeln der Bundesländer
Hinweis: Vor Ort gelten zusätzlich Schutzgebiets-, Landes- und Gemeinderegeln. Im Ausland müssen die Bestimmungen jedes Transit- und Ziellandes geprüft werden.