Fahren mit Anhänger in Österreich: Führerschein, Tempo, Gewicht

Ein Pkw mit 3.500 kg und ein leichter Anhänger mit 750 kg ergeben 4.250 kg und sind mit Klasse B erlaubt. Ein SUV mit 2.184 kg und ein Tandemanhänger mit 2.000 kg wiegen zusammen weniger, nämlich 4.184 kg, und verlangen trotzdem mehr als den normalen Führerschein. Der Anhänger ist „schwer“, sobald er über 750 kg zugelassen ist, und dann gilt für das Gespann die Grenze von 3.500 kg.
Dahinter stehen zwei verschiedene Rechnungen, die im Alltag ständig verwechselt werden: Der Führerschein richtet sich nach den Massen in den Papieren, die Anhängelast nach dem Gewicht, das tatsächlich am Haken hängt.
Zwei Grenzen, zwei Rechnungen
Für die Lenkberechtigung zählt die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger (§ 2 Abs. 2 FSG). Wie voll der Anhänger gerade ist, spielt dabei keine Rolle.
Die Anhängelast ist dagegen im Kraftfahrgesetz (§ 2 Abs. 1 Z 33b KFG) als das größte tatsächliche Gewicht eines Anhängers definiert, das ein Fahrzeug ziehen darf, und sie darf den Wert des Herstellers nicht übersteigen. Hat ein Anhänger als einzige Bremse eine Auflaufbremse, kommt eine zweite Grenze dazu: Sein tatsächliches Gesamtgewicht darf weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs noch den genehmigten Wert übersteigen (§ 61 Abs. 1 KDV 1967). Bei geländegängigen Fahrzeugen der Klassen M1 und N1, im Zulassungsschein am „G“ erkennbar, gilt das 1,5-Fache. Maßgeblich ist immer der niedrigste Wert aus Zulassungsschein des Autos, Typenschein der Kupplung und Papieren des Anhängers.
Klasse B, Code 96 und BE
Was welche Klasse erlaubt, regelt § 2 FSG; die Aufstellung auf oesterreich.gv.at (zuletzt aktualisiert am 01.01.2026) gibt dieselben Grenzen wieder:
| Lenkberechtigung | Anhänger | Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen (kg) | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| B | leicht, bis 750 kg | Zugfahrzeug bis 3.500, in Summe also bis 4.250 | - |
| B | schwer, über 750 kg | höchstens 3.500 | - |
| B mit Code 96 | schwer, über 750 kg | über 3.500 bis höchstens 4.250 | sieben Unterrichtseinheiten, keine Prüfung, Eintrag im Führerschein |
| BE | bis 3.500 kg | nach ÖAMTC bis 7.000 | Klasse BE im Führerschein |
| C1E mit Zugfahrzeug B | über 3.500 kg | höchstens 12.000 | Klasse C1E |
Die Formulierung „falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist“ steht im Gesetz bei BE und bei den schweren Anhängern der Klasse B: Ein Typenschein kann ein Gespann enger fassen als die Führerscheinklasse. Wer Code 96 hat, bekommt BE ohne Fahrschulausbildung (§ 2 Abs. 3 Z 10 FSG). Wer eine Klasse B+E besitzt, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurde, darf laut ÖAMTC weiterhin Anhänger über 3.500 kg ziehen; beim Umtausch des Dokuments steht dafür der Code 79.06.
Rechenbeispiel: Kodiaq mit Tandemanhänger
Der ADAC-Autokatalog nennt für den Škoda Kodiaq 1.5 TSI mHEV Selection DSG ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.184 kg, 500 kg Zuladung, eine gebremste Anhängelast von 1.800 kg (bei 12 % Steigung), 750 kg ungebremst und 100 kg Stützlast. Als Anhänger dient ein gebremster Humbaur-Tandem mit 2.000 kg zulässigem Gesamtgewicht und 1.668 kg Nutzlast, also 332 kg Eigengewicht. Die Werte sind Katalogangaben; im Einzelfall entscheidet der eigene Zulassungsschein.
- Führerschein: 2.184 kg + 2.000 kg = 4.184 kg. Das liegt über 3.500 und unter 4.250 kg, also ist Code 96 nötig (oder BE).
- Anhängelast: Der Kodiaq zieht gebremst höchstens 1.800 kg. Der Anhänger darf also nicht mit 2.000 kg unterwegs sein, sondern mit höchstens 1.800 kg, das sind 1.800 kg - 332 kg = 1.468 kg Zuladung statt der 1.668 kg Nutzlast.
- Auflaufbremse: 1.800 kg liegen unter dem zulässigen Gesamtgewicht des Autos von 2.184 kg und unter den 2.000 kg des Anhängers.
- Stützlast: Die 100 kg lasten auf der Kupplung des Autos. Von den 500 kg Zuladung bleiben 400 kg für Personen und Gepäck.
Wie sich das Ergebnis mit dem Anhänger verschiebt, zeigt die Tabelle. Die Grenzen sind 3.500 - 2.184 = 1.316 kg für reines B und 4.250 - 2.184 = 2.066 kg für Code 96:
| Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht (kg) | Summe mit Kodiaq (kg) | Führerschein | Freiland (km/h) | Autobahn (km/h) |
|---|---|---|---|---|
| 750 | 2.934 | B | 100 | 100 |
| 1.316 | 3.500 | B | 80 | 100 |
| 2.000 | 4.184 | Code 96 | 70 | 80 |
| 2.067 | 4.251 | BE | 70 | 80 |
Ungebremste Anhänger: die Hälfte des Zugwagens
Ein leichter Anhänger ohne Bremse ist nur erlaubt, wenn das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeugs das Doppelte des Anhängergewichts überschreitet (§ 104 Abs. 2 lit. c KFG). Der ÖAMTC rechnet es an einem Kleinwagen vor: 965 kg + 75 kg = 1.040 kg, geteilt durch 2 ergibt 520 kg als höchstes Anhängergewicht. Wiegt der leere Anhänger 450 kg, bleiben 70 kg Zuladung, obwohl auf dem Typenschild 750 kg stehen könnten. Bei leichten Autos ist der ungebremste Hänger damit eher ein Transportkorb als ein Lastenträger.
Tempolimits mit Anhänger
Im Ortsgebiet gelten 50 km/h, auf der Autobahn sonst 130 und auf Freilandstraßen 100 km/h (§ 20 Abs. 2 StVO). Mit Anhänger legt die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung in § 58 eigene Werte fest:
| Gespann | Ortsgebiet (km/h) | Freiland (km/h) | Autostraße (km/h) | Autobahn (km/h) |
|---|---|---|---|---|
| mit leichtem Anhänger | 50 | 100 | 100 | 100 |
| mit schwerem Anhänger, Summe der Gesamtgewichte höchstens 3.500 kg | 50 | 80 | 100 | 100 |
| übrige Gespanne, also Code 96 und BE | 50 | 70 | 80 | 80 |
Wer mit Code 96 oder BE auf der Autobahn unterwegs ist, fährt höchstens 80 statt der sonst erlaubten 130 km/h. Für Langgutfuhren gelten 50 km/h im Freiland und 80 km/h auf Autobahnen und Autostraßen; als Langgut zählt nach ÖAMTC-Angaben, wenn der Anhänger samt Ladung länger als 14 m wird oder die Ladung mehr als ein Viertel seiner Länge über das Heck hinausragt.
Kupplung, Kennzeichen, Pickerl und Vignette
Eine nachgerüstete Anhängevorrichtung muss grundsätzlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der ÖAMTC nennt dafür rund 30 Euro für die Typisierung und 14,30 Euro für die Eintragung; entfallen kann das, wenn die Kupplung schon im Typenschein genehmigt ist oder ein Prüfzeichen nach ECE-Regelung Nr. 55 trägt.
Der Anhänger selbst muss zum Verkehr zugelassen sein (§ 36 KFG) und trägt ein eigenes Kennzeichen samt eigener Haftpflichtversicherung; solange er am Auto hängt, zahlt bei einem Schaden die Versicherung des Zugfahrzeugs. Wie diese Haftpflicht und die Kasko für SUV aufgebaut sind, steht im Ratgeber zur Versicherung eines Geländewagens.
Die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG läuft bei Anhängern bis 3.500 kg nach dem Rhythmus drei Jahre nach der Erstzulassung, dann zwei, dann ein Jahr (Stand Oktober 2026). Ab dem 19. Mai 2027 gilt eine geänderte Fassung: vier Jahre nach der Erstzulassung, danach zwei Jahre nach der ersten, zweiten und dritten Begutachtung, ab der vierten jährlich. Schwerere Anhänger gehen jährlich zur Prüfstelle.
Eine Autobahnvignette ist für den Anhänger nicht nötig: Laut ASFINAG braucht ein Anhänger oder Wohnwagen keine zusätzliche Vignette, entscheidend ist das Zugfahrzeug mit höchstens 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse. Bei der Beleuchtung verlangt der ÖAMTC hinten zwei rote dreieckige Rückstrahler, zwei Schlussleuchten und eine beleuchtete Kennzeichentafel, bei Anhängern über 1,6 m Breite vorne zwei weiße Begrenzungsleuchten sowie eine Kontrolle der Anhängerblinker im Fahrzeug. Für Anhänger über 750 kg gehört mindestens ein Unterlegkeil an Bord.
Laden, sichern und rückwärts fahren
Schwere Gegenstände gehören über die Achse des Anhängers, nicht weit nach vorn oder hinten. Die Stützlast von Auto und Anhänger soll laut ADAC möglichst ausgeschöpft, aber nie überschritten werden. Die Ladung muss nach § 101 Abs. 1 lit. e KFG den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten; Gurte, Klemmbalken und rutschhemmende Unterlagen sind dafür die üblichen Mittel. Ragt sie mehr als einen Meter über das Fahrzeug hinaus, ist nach ÖAMTC eine Tafel von 25 mal 40 cm vorgeschrieben.
Rückwärts bewegt sich der Anhänger entgegen dem Lenkradeinschlag, und kleine Anhänger reagieren stark auf große Einschläge. Der ADAC rät, langsam zu lenken, bei Unsicherheit auszusteigen und die Spiegel so einzustellen, dass der Anhänger sichtbar bleibt. Üben lässt sich das auf einer großen freien Fläche. Wer Slalom, Notbremsung und Ausweichen mit dem eigenen Anhänger trainieren will, findet in den Fahrtechnik-Zentren des ÖAMTC das Anhänger-Training bis 3,5 t, offen für B, Code 96 und BE. Wer stattdessen Gepäck aufs Dach statt in einen Anhänger packt, hat es mit der Dachlast zu tun, die der Ratgeber zum Dachzelt behandelt.
Fragen zu Fahren mit Anhänger
Kann ich mit dem normalen Führerschein einen Anhänger fahren?
Ja, mit Klasse B einen leichten Anhänger bis 750 kg oder einen schweren, solange die höchsten zulässigen Gesamtmassen von Auto und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
Was braucht man für Gespanne über 3.500 kg?
Bis 4.250 kg reicht Code 96 mit sieben Unterrichtseinheiten ohne Prüfung, darüber die Klasse BE.
Wie schnell darf ich mit Anhänger fahren?
Mit leichtem Anhänger 100 km/h, mit schwerem Anhänger bis 3.500 kg Gesamtmasse 80 km/h im Freiland und 100 km/h auf der Autobahn, mit Code 96 oder BE 70 km/h im Freiland und 80 km/h auf der Autobahn.
Brauche ich für den Anhänger eine eigene Vignette?
Nein, die Vignette des Zugfahrzeugs genügt.


