Aktualisiert am 25. Juli 2026.
Ein Anhänger ist beim Umzug, bei Gartenarbeiten oder auf dem Weg in den Urlaub praktisch. Gleichzeitig verändert er Bremsweg, Kurvenverhalten, Beschleunigung und Sicht. Für eine sichere und rechtmäßige Fahrt müssen Führerscheinklasse, zulässige Gewichte, Anhänge- und Stützlast, Beladung sowie die jeweils geltenden Tempolimits zusammenpassen.

Welche Führerscheinklasse ist erforderlich?
In Österreich ist nicht nur das tatsächliche Gewicht entscheidend. Für die Führerscheinfrage sind vor allem die höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger maßgeblich.
- Klasse B: Ein Kraftwagen bis 3.500 Kilogramm höchster zulässiger Gesamtmasse darf mit einem leichten Anhänger bis 750 Kilogramm gezogen werden. Ein schwerer Anhänger über 750 Kilogramm ist mit Klasse B erlaubt, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 Kilogramm nicht übersteigt.
- Code 96: Nach einer entsprechenden Ausbildung dürfen schwere Anhänger gezogen werden, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen mehr als 3.500, aber höchstens 4.250 Kilogramm beträgt.
- Klasse BE: Sie berechtigt in Verbindung mit einem Zugfahrzeug der Klasse B grundsätzlich zum Ziehen eines Anhängers mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 Kilogramm. Die technischen Grenzen der Fahrzeuge gelten weiterhin.
Die Eintragung im Führerschein allein erlaubt keine Überschreitung der im Zulassungsschein festgelegten Anhänge- oder Stützlast.
Zugfahrzeug, Kupplung und Anhängelast
Das Zugfahrzeug muss für den konkreten Anhänger geeignet und mit einer genehmigten Anhängevorrichtung ausgerüstet sein. Eine passende Anhängerkupplung kann bei vielen Fahrzeugen nachgerüstet werden. Montage, Elektrik, Genehmigung und Eintragung müssen den Vorgaben entsprechen.
Im Zulassungsschein beziehungsweise in den Fahrzeugunterlagen stehen die maximal zulässige Anhängelast für gebremste und ungebremste Anhänger sowie weitere technische Grenzen. Ein großes oder leistungsstarkes Fahrzeug darf nicht automatisch jede Last ziehen. Auch bei einem großen Pickup wie dem Toyota Tundra sind die konkret genehmigten Fahrzeugdaten maßgeblich.
Vor der Fahrt sind mindestens folgende Werte miteinander abzugleichen:
- höchste zulässige Gesamtmasse und tatsächliche Masse des Anhängers
- zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs
- zulässige Stützlast von Zugfahrzeug, Kupplung und Anhänger
- zulässige Achslasten und Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
- zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination, sofern angegeben
Entscheidend ist immer der niedrigste zulässige Wert der beteiligten Bauteile und Fahrzeuge.
Richtig beladen und Ladung sichern
Schwere Gegenstände gehören möglichst tief und in die Nähe der Anhängerachse. Die Ladung sollte gleichmäßig verteilt werden, ohne das Heck unnötig zu belasten. Die vorgeschriebene Stützlast darf weder überschritten noch durch eine stark hecklastige Beladung praktisch aufgehoben werden. Zu wenig Stützlast kann die Pendelneigung erhöhen.
Die Ladung muss gegen Verrutschen, Rollen, Umfallen und Herabfallen gesichert sein. Dazu gehören geeignete Zurrpunkte, unbeschädigte Zurrmittel, rutschhemmende Unterlagen und gegebenenfalls eine Abdeckung. Die Sicherung muss auch bei normalem Fahrbetrieb, Ausweichmanövern und einer Notbremsung halten.
Wie stark eine ungünstige Beladung die Fahrstabilität beeinflusst, zeigen auch die Hinweise und Fahrversuche des ADAC zum Fahren mit Anhänger.
Tempolimits in Österreich
Sofern Verkehrszeichen keine niedrigere Geschwindigkeit vorgeben, gelten für Pkw-Gespanne in Österreich je nach Anhänger und Fahrzeugkombination unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten:
| Fahrzeugkombination | Ortsgebiet | Freiland | Autostraße | Autobahn |
|---|---|---|---|---|
| Pkw bis 3,5 t mit leichtem Anhänger bis 750 kg | 50 km/h | 100 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
| Gespann mit schwerem Anhänger, Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen höchstens 3,5 t | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
| Andere Pkw-Gespanne, etwa viele Kombinationen der Klasse BE | 50 km/h | 70 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Die Geschwindigkeit muss zusätzlich an Beladung, Sicht, Wetter, Fahrbahn und Verkehr angepasst werden. Im Ausland gelten andere Vorschriften; diese sollten vor Reisebeginn für jedes Transit- und Zielland geprüft werden.
Kontrolle vor jeder Fahrt
- Kupplung vollständig einrasten und Sicherung kontrollieren.
- Abreißseil beziehungsweise Sicherungsverbindung korrekt anbringen.
- Stecker verbinden und Beleuchtung, Blinker und Bremsleuchten testen.
- Reifen auf Druck, Alter, Profiltiefe und Beschädigungen prüfen.
- Stützrad hochkurbeln und gegen selbstständiges Absenken sichern.
- Ladung, Verschlüsse, Bordwände und Abdeckung kontrollieren.
- Spiegel einstellen und freie Sicht nach hinten sicherstellen.
- Bei gebremsten Anhängern Auflaufbremse und Feststellbremse prüfen.
Sicher fahren und rangieren
Mit Anhänger sollte sanft beschleunigt, früh gebremst und mit größerem Abstand gefahren werden. Kurven sind weiter auszuholen, weil die Anhängerräder eine engere Linie nehmen. Seitenwind, überholende Lkw und abrupte Lenkbewegungen können das Gespann destabilisieren.
Beginnt der Anhänger zu pendeln, ruhig bleiben, Lenkrad stabil halten und Geschwindigkeit kontrolliert reduzieren. Nicht hektisch gegenlenken oder beschleunigen. Nach einem solchen Ereignis sollten Beladung, Stützlast, Reifen und Geschwindigkeit überprüft werden.
Rückwärtsfahren und Rangieren lassen sich am besten auf einer freien, geeigneten Fläche üben. Langsame Bewegungen und kleine Lenkkorrekturen sind leichter zu kontrollieren. Eine einweisende Person muss stets sichtbar bleiben und eindeutige Zeichen verwenden.
Offizielle Informationen
- oesterreich.gv.at: Führerscheinklassen und Anhängerbestimmungen
- oesterreich.gv.at: Geschwindigkeitsbeschränkungen
- RIS: Kraftfahrgesetz
- ÖAMTC: Vorschriften und Praxisinformationen zu Anhängern
Hinweis: Maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Vorschriften, Verkehrszeichen und die genehmigten Fahrzeugdaten. Bei besonderen Fahrzeugkombinationen sollte die Zulässigkeit vor Fahrtantritt mit einer Fahrschule, Prüfstelle oder Behörde geklärt werden.