Sportwagen versichern in Österreich: was Leistung wirklich kostet

Sportliches Coupé in einem Holz-Carport mit Blick auf Hügel und Alpen

Ein Porsche 911 Carrera S mit 353 kW, im Jahr 2026 erstmals zugelassen, kostet allein an motorbezogener Versicherungssteuer 316,08 Euro im Monat, im Jahr also 3.792,96 Euro. Die Steuer wird zur Haftpflichtprämie dazugerechnet, hängt aber nicht vom Versicherer ab, sondern von zwei Zahlen in der Zulassungsbescheinigung: Kilowatt und CO₂.

Bei einem älteren Sportwagen kann die Prämie der kleinere Posten sein. Die VAV nennt für einen BMW Z3 M-Roadster mit 239 kW eine Haftpflichtprämie von 222,25 Euro im Jahr, die Steuer dazu beträgt 1.810,44 Euro. Wer Sportwagen-Kosten vergleicht, rechnet deshalb zuerst die Steuer.

Motorbezogene Steuer: 0,72 Euro je Kilowatt und je Gramm CO₂

Für Benziner und Diesel, die nach dem 30. September 2020 erstmals zugelassen wurden, gilt nach § 6 Abs. 1 Z 2 lit. c VersStG 1953 pro Monat: 0,72 Euro je Kilowatt, um einen Abzug verringert, plus 0,72 Euro je Gramm WLTP-CO₂, ebenfalls um einen Abzug verringert. Der Abzug schrumpft jedes Jahr. Für Erstzulassungen 2026 sind es laut Finanzministerium 59 kW und 97 g/km, für 2027 58 kW und 94 g/km. Eine Obergrenze gibt es für Pkw nicht, nur einen Mindestansatz von 5 kW und 5 g/km. Maßgeblich sind die Werte in der Zulassungsbescheinigung, Bruchteile werden aufgerundet (Abs. 10).

Der Carrera S hat laut Porsche 353 kW und je nach Ausstattung 230 bis 242 g/km. Gerechnet mit dem oberen Wert:

PostenRechnungEuro
Leistung(353 kW - 59 kW) × 0,72 Euro = 294 × 0,72211,68
CO₂(242 g/km - 97 g/km) × 0,72 Euro = 145 × 0,72104,40
Steuer je Monat211,68 + 104,40316,08
Steuer je Jahr12 × 316,083.792,96

Mit 230 g/km sind es 307,44 Euro im Monat. Jedes zusätzliche Kilowatt kostet 8,64 Euro im Jahr, zehn Kilowatt also 86,40 Euro. Günstig zu versichern ist der Sportwagen mit wenig Leistung und wenig CO₂. Derselbe Wagen kostet mit Erstzulassung 2027 schon 318,96 Euro im Monat (295 × 0,72 + 148 × 0,72), weil die Abzüge sinken.

Vor Oktober 2020 zugelassen: 24 Kilowatt Freibetrag und drei Stufen

Der Freibetrag von 24 kW gilt nur noch für Erstzulassungen bis 30. September 2020 (§ 6 Abs. 1 Z 2 lit. b). Von der Leistung gehen 24 kW ab, die ersten 66 kW kosten 0,62 Euro, die nächsten 20 kW 0,66 Euro, alles darüber 0,75 Euro, je Monat und ohne CO₂-Anteil. Beim Z3 M mit 239 kW:

239 - 24 = 215 kW; 66 × 0,62 = 40,92 Euro; 20 × 0,66 = 13,20 Euro; 129 × 0,75 = 96,75 Euro. Zusammen 150,87 Euro im Monat, 1.810,44 Euro im Jahr. Die Haftpflichtprämie von 222,25 Euro gilt im Classic-Tarif der VAV mit 10 Millionen Euro Deckung, inklusive 11 Prozent Versicherungssteuer und bis 7.000 km Jahresfahrleistung.

Nur bei dieser Altregel verteuert die Zahlungsweise die Steuer: halbjährlich um 6, vierteljährlich um 8, monatlich um 10 Prozent (Abs. 3), beim Z3 M wären das 1.991,48 Euro. Für Fremdzünder mit Erstzulassung vor dem 1. Jänner 1987 kommen nach Abs. 4 weitere 20 Prozent dazu, sofern kein Nachweis über die Abgasgrenzwerte der Kategorie A oder B vorliegt.

Haftpflicht: kW-Klasse und Bonus-Malus bestimmen den Rest

Die Prämie legt jeder Versicherer nach eigenem Tarif fest. Der ÖAMTC staffelt die Haftpflicht nach kW-Klassen, die oberste beginnt bei 166 kW (226 PS): Ein Coupé mit 180 kW und eines mit 450 kW fallen dort in dieselbe Klasse. Danach entscheidet der Schadenverlauf. In den Bedingungen der Generali (Art. 15, Fassung 12.2023), auf denen der ÖAMTC-Tarif beruht, beginnt jeder Neueinsteiger in Stufe 9 mit 100 Prozent der Tarifprämie. Stufe 0 bis -3 zahlt 45 Prozent, Stufe 17 zahlt 200 Prozent. Jedes schadenfreie Jahr (Beobachtungszeitraum 1. Oktober bis 30. September) bringt eine Stufe nach unten, jeder Schaden drei nach oben.

Wer den Sportwagen als Zweitwagen ohne Bonus beginnt, zahlt damit gut das Doppelte (100 : 45 = 2,2) dessen, was ein Fahrer in Stufe 0 für dasselbe Auto zahlt. Der ÖAMTC weist darauf hin, dass das System nicht mehr gesetzlich geregelt ist und die Versicherer abweichen. Die gesetzliche Mindestsumme für Pkw liegt bei 7,79 Millionen Euro; wie Haftpflicht, Teil- und Vollkasko voneinander abgegrenzt sind, steht im Ratgeber zur Teilkasko.

Kasko: Der Listenneupreis ist die Rechengrundlage

Die Generali berechnet die Kaskoprämie nach dem Listenneupreis inklusive aller Steuern plus Sonderausstattung (AKKB 2023, Art. 5 Pkt. 9). Sonderausstattung und Zubehör, also Felgen, Carbonteile, Soundanlage, sind nur versichert, wenn sie in der Polizze stehen (Pkt. 6). Die Tiroler Versicherung kürzt die Leistung im Verhältnis, wenn die Versicherungssumme unter dem Eurotax-Listenneupreis liegt (KB24, Art. 5 Pkt. 10).

Bei Gebrauchtwagen verlangt die Generali bei Antragstellung einen Zustandsbericht und zieht Vorschäden ab. Die Tiroler verdoppelt den Selbstbehalt, wenn die Vorschadenbesichtigung nicht binnen sechs Werktagen vorliegt. Der ÖAMTC versichert Kasko nur bis zu einem Fahrzeugalter von 10 Jahren, Fahrzeuge mit einem Zeitwert über 75.000 Euro auf Anfrage (Folder, Stand März 2024). Wertminderung und Nutzungsausfall ersetzt keine Kasko; auch das steht im Teilkasko-Ratgeber.

Rennstrecke: auch ohne Wettbewerb ausgeschlossen

Die Kasko der Generali schließt Schäden bei motorsportlichen Wettbewerben samt Trainingsfahrten, Wertungsfahrten und Rallyes aus. Sinngemäß gilt das auch für Schäden auf „eigens dafür abgegrenzten Arealen“ ohne Wettbewerb (AKKB 2023, Art. 6 Z 1). Die Tiroler Versicherung formuliert in KB24 Art. 6 Z 2 gleich. Ein freies Fahrtraining auf einer Rennstrecke ist kein Wettbewerb, fällt nach diesem Wortlaut aber unter den zweiten Halbsatz.

In den Haftpflicht-Bedingungen derselben Generali steht diese Klausel nicht. Was für Schäden an anderen Teilnehmern gilt, regeln die Teilnahmebedingungen des Veranstalters, und sie gehören vor der Buchung gelesen. Eine Einschlussmöglichkeit nennen die Kasko-Bedingungen nicht; wer die Strecke abgesichert haben will, fragt den Versicherer schriftlich.

Winterpause: Hinterlegen statt Saisonkennzeichen

Ein Saisonkennzeichen wie in Deutschland sieht das Kraftfahrgesetz nicht vor. Stattdessen darf der Zulassungsbesitzer Zulassungsschein und Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr bei der Behörde hinterlegen; wird nicht binnen eines Jahres die Ausfolgung beantragt oder neu hinterlegt, erlischt die Zulassung (§ 52 KFG). Bei einer Hinterlegung von mindestens 45 Tagen entfällt die motorbezogene Steuer (§ 4 Abs. 3 Z 8 VersStG).

Für den Carrera S bedeutet eine Pause von November bis März fünf Monate: 5 × 316,08 = 1.580,40 Euro. In der Kasko gilt bei der Generali während der Stilllegung das Garagenrisiko mit Prämiennachlass (Art. 4a); die VAV erstattet Prämie in der Haftpflicht. Die Abmeldung selbst ist laut oesterreich.gv.at gebührenfrei.

Zweitwagen mit Wechselkennzeichen

Zwei oder drei Fahrzeuge desselben Antragstellers können ein Wechselkennzeichen teilen, wenn sie in dieselbe Obergruppe fallen und dieselben Kennzeichentafeln tragen; geführt wird es nur auf einem Fahrzeug zugleich (§ 48 Abs. 2 KFG). Die motorbezogene Steuer fällt nur für das Fahrzeug mit der höchsten Steuer an (§ 6 Abs. 6 VersStG): Der Sportwagen trägt sie, der Alltagswagen läuft in dieser Position kostenlos mit. Beim ÖAMTC erhalten die günstigeren Pkw auf die Kasko 50 Prozent (Vollkasko) und 40 Prozent (Teilkasko) Rabatt. Die Zulassung kostet laut oesterreich.gv.at je Fahrzeug 178 Euro Behördenanteil plus 65,60 Euro Bearbeitung, die Kennzeichentafeln 23 Euro (Stand März 2026).

Classic-Tarife: ab 20 Jahren andere Preise

Die VAV versichert Youngtimer ab 20 und Oldtimer ab 30 Jahren im Classic-Tarif ohne Bonus-Malus, mit Marktwert oder Wiederbeschaffungswert und mitversicherter grober Fahrlässigkeit. Nach der Tarifseite setzt das ein privat genutztes Zweitfahrzeug voraus, höchstens 9.000 km im Jahr und Nachtabstellung in einer versperrten Garage. Bis 100.000 Euro Fahrzeugwert genügt eine Selbstbewertung.

Beispiel (VAV, Stand März 2026)Wert (Euro)Leistung (kW)Fahrleistung (km/Jahr)Haftpflicht (Euro/Jahr)Vollkasko (Euro/Jahr)
Ferrari Testarossa, Baujahr 1985167.000287bis 3.000150,01 (30 Mio. Euro Deckung)1.368,00 (Selbstbehalt 1.000 Euro)
BMW Z3 M-Roadster, Baujahr 200249.500239bis 7.000222,25 (10 Mio. Euro Deckung)1.239,30 (Selbstbehalt 500 Euro)

Beide Beispiele rechnet die VAV für ÖAMTC-Mitglieder, inklusive 11 Prozent Versicherungssteuer und ohne motorbezogene Steuer. Wie sich ein Klassiker finanzieren lässt, steht im Ratgeber Oldtimer finanzieren.

Fragen zur Sportwagen-Versicherung

Was kostet die Versicherung für einen Sportwagen in Österreich?

Feste Preise gibt es nicht, die Haftpflicht hängt von Tarif, kW-Klasse und Bonus-Malus ab. Sicher berechenbar ist die Steuer: 316,08 Euro im Monat im Beispiel mit 353 kW und 242 g/km.

Gibt es in Österreich ein Saisonkennzeichen?

Das Kraftfahrgesetz sieht keines vor. Möglich sind die Hinterlegung der Kennzeichen bis zu einem Jahr und das Wechselkennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge.

Zahlt die Kasko bei einem Trackday?

Nach dem Wortlaut der Generali und der Tiroler Versicherung nicht: Schäden auf abgegrenzten Rennarealen sind auch ohne Wettbewerb ausgeschlossen.