Teilkasko in Österreich: was die Bedingungen wirklich decken

Die Teilkasko zahlt, wenn etwas von außen auf das Auto einwirkt: Hagel, Feuer, Diebstahl, ein Reh auf der Landstraße. Sie zahlt nicht, wenn Sie selbst die Leitschiene treffen, denn das ist der Fall der Vollkasko. Wo die Grenze im Einzelnen verläuft, regelt kein Gesetz, sondern das Bedingungswerk des Versicherers, und schon die Aufzählungen unterscheiden sich: Die Generali versichert in der Teilkasko die Kollision mit „Haarwild“, die Tiroler Versicherung die mit „Tieren aller Art“, und bei der Tiroler gilt jede einzelne Gefahr nur, wenn sie in der Polizze genannt ist.
Wer Teilkasko-Angebote vergleicht, vergleicht deshalb Wortlaute, nicht Namen. Die Prämie ist der kleinere Teil der Entscheidung.
Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko im Vergleich
Pflicht ist nur die Haftpflicht: Nach § 59 Abs. 1 KFG (Fassung ab 24.04.2026) muss für Fahrzeuge mit inländischem Kennzeichen eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem in Österreich zum Betrieb berechtigten Versicherer bestehen. Sie bezahlt, was Sie anderen zufügen; die Versicherungssumme beträgt für Pkw nach § 9 KHVG 1994 (Fassung BGBl. I Nr. 129/2023) pauschal 7.790.000 Euro, dazu kommen 80.000 Euro für reine Vermögensschäden. Der ÖAMTC bietet je nach Wunsch auch 10 oder 25 Millionen Euro. Den Schaden am eigenen Fahrzeug deckt keine dieser Summen.
| Schaden | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| Schaden an fremden Fahrzeugen und Personen | ja | nein | nein |
| Hagel, Sturm, Hochwasser, Lawine | nein | ja | ja |
| Brand und Explosion | nein | ja | ja |
| Diebstahl und Raub | nein | ja | ja |
| Zusammenstoß mit Wild | nein | ja | ja |
| Glasbruch | nein | ja | ja |
| Vandalismus, Parkschaden | nein | nur wenn ausdrücklich vereinbart | je nach Tarif |
| Unfall, den Sie selbst verursachen | nein | nein | ja |
Die Generali beschreibt den Unterschied so: Die Teilkasko übernimmt Schäden durch Hagel, Bruch der Verglasung, Zusammenstoß mit Tieren oder Diebstahl; die Vollkasko zahlt zusätzlich bei Vandalismus oder nach einem Unfall. Bei der Allianz sind Eigenschäden in der Teilkasko ausdrücklich ausgeschlossen. Was die Vollkasko für Gelände- und Sportfahrzeuge zusätzlich verlangt, steht in den Ratgebern zur Vollkasko für Offroader, zur Versicherung eines Sportwagens und zum Versichern eines Geländewagens.
Gleiche Bezeichnung, anderer Wortlaut
Die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB 2023) der Generali, die Bedingungen KB24 der Tiroler Versicherung und das Infoblatt der UNIQA zur Teilkasko über Raiffeisen Versicherung (Stand 11.2025) beantworten dieselben Fragen unterschiedlich:
| Gefahr | Generali (AKKB 2023) | Tiroler (KB24) | UNIQA (Teilkasko-Infoblatt) |
|---|---|---|---|
| Voraussetzung | Gefahren der Aufzählung versichert | jede Gefahr nur, wenn in der Polizze genannt | Gefahren der Aufzählung versichert |
| Wild | Kollision mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr | Kollision mit Tieren aller Art auf Straßen mit öffentlichem Verkehr | Berührung mit Tieren auf Straßen des öffentlichen Verkehrs |
| Tierbiss (Marder) | im Text der Teilkasko nicht genannt | Bisse an Schläuchen, Kabeln, Verkleidungs- und Dämmmaterial, ohne Haustiere und Folgeschäden | Tierbiss an Fahrzeugteilen, Folgeschäden ausgeschlossen |
| Dachlawinen, Eisgebilde | nicht genannt | genannt | genannt |
| Glas | Front-, Seiten-, Heckscheiben und Glasdach, ohne Rücksicht auf die Ursache | ebenso; bei Reparatur entfällt der Selbstbehalt | Scheiben ohne Rücksicht auf die Ursache, Kleingläser als Baustein |
| Vandalismus | nur in der Vollkasko | wenn in der Polizze genannt | nicht versichert |
| Parkschaden | nicht genannt | wenn in der Polizze genannt | nicht versichert |
Zwei Punkte sind heikel. Ob „Haarwild“ auch einen Fasan oder einen Hund erfasst, lässt sich dem Text der Generali nicht entnehmen; wer das wissen will, fragt vor dem Abschluss nach. Und beim Marderbiss sind Folgeschäden bei Tiroler und UNIQA ausgenommen: Ersetzt wird der angefressene Schlauch oder das Kabel, nicht der Schaden, der daraus entsteht. Die Allianz nennt im Paket EXTRA Marderbisse, Vandalismus und Parkschäden ausdrücklich, die Generali führt unter „Wetter & Wild Kasko“ für Gebrauchtwagen ab sechs Jahren eine Variante für 202 Euro im Jahr, die nur Naturgewalten, Tierkollision, Diebstahl und Brand umfasst.
Hagel, Sturm und Glas: was die Klauseln verlangen
Hagel steht in jeder Aufzählung. Die Naturgewalt muss „unmittelbar“ einwirken, und Sturm zählt erst als „wetterbedingte Luftbewegung von mehr als 60 km/h“. Eingeschlossen sind Schäden, wenn die Naturgewalt Gegenstände auf oder gegen das Auto wirft, also der Ast im Sturm. In der Teilkasko ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch die Naturgewalt veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückgehen: Wer im Hagelschauer in die Eisen steigt und auffährt, hat den Schaden nicht über diese Klausel. Bemerkenswert ist, dass dieser Ausschlusssatz im Vollkasko-Absatz der Generali-Bedingungen fehlt. Schäden im Zusammenhang mit Erdbeben schließen alle drei Bedingungswerke aus.
Bei der Windschutzscheibe greift unabhängig von der Ursache die Glasklausel. Die Generali leistet bei Pkw „grundsätzlich die Reparatur des Glases“; der Austausch durch ein Neuteil kommt erst nach Besichtigung durch einen Sachverständigen des Versicherers (Art. 5 Pkt. 2.4). Bei der Tiroler entfällt der Selbstbehalt, wenn die Scheibe repariert statt getauscht wird, und die Allianz nennt bis zu 200 Euro Selbstbehalt-Nachlass beim Scheibentausch über Carglass. Ein frischer Steinschlag gehört also zügig in die Werkstatt, bevor aus dem Stern ein Riss wird.
Wildunfall: der Kontakt zählt, das Ausweichen nicht
Im Jagdjahr 2024/25 erlagen laut Statistik Austria rund 65.000 Wildtiere dem Straßenverkehr. Die Bedingungen versichern aber den Zusammenstoß, nicht die Reaktion darauf. Helvetia schreibt dazu, dass Schäden bei einem Ausweichmanöver ohne Kontakt mit dem Tier nur die Vollkasko deckt. Der VKI berichtete im Dezember 2011 von einem Fall, in dem die Teilkasko nach dem Ausweichen vor einem Hasen nicht zahlte: Ein Zusammenstoß hätte keinen oder kaum Schaden verursacht, das Risiko des Ausweichens stand dazu in keinem Verhältnis.
Der ÖAMTC rät im Ernstfall zu festem Lenkrad, starkem Bremsen und Spur halten. Im Jahr 2025 verzeichnete es österreichweit 283 Wildunfälle mit Verletzten, bei denen 322 Menschen zu Schaden kamen; 54 dieser Unfälle ereigneten sich in der Steiermark.
Was ersetzt wird: Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Selbstbehalt
Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung nicht den Kaufpreis, sondern den Betrag, den Sie für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand aufwenden müssten, den Wiederbeschaffungswert. Totalschaden liegt vor, wenn das Auto zerstört ist, nach einem Diebstahl nicht binnen zwei Monaten nach der Schadenmeldung wieder auftaucht, oder wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten plus Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen (Art. 5 Pkt. 1 AKKB 2023). Nach einem Diebstahl wird die Leistung deshalb frühestens nach Ablauf dieser zwei Monate fällig (Art. 9). Der VKI (September 2020) beschreibt die übliche Entschädigung als Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und nennt für eine erweiterte Totalschaden-Leistung einen Prämienaufschlag von etwa 5 bis 10 Prozent.
Nicht ersetzt werden nach Art. 5 Pkt. 2.3 Wertminderung, Nutzungsausfall und die Kosten eines Ersatzwagens. Der Selbstbehalt gilt für jedes Fahrzeug und jeden Versicherungsfall (Art. 8). Der ÖAMTC nennt für seine Kasko 390, 590 oder 890 Euro zur Wahl (Stand 03.2025). Neuwertersatz ist ein Baustein: Der ÖAMTC ersetzt bei Totalschaden im ersten halben Jahr 100 Prozent des Kaufpreises, danach bis zum Ende des ersten Jahres 90 Prozent; die Generali staffelt den Neuwertersatz auf 100 Prozent bis 12 Monate nach der Erstzulassung, 85 bis 18, 80 bis 24, 70 bis 36 und 60 Prozent bis 48 Monate.
Zwei Fallen liegen im Antrag. Wird das Fahrzeug zu niedrig bewertet, kürzt die Tiroler die Leistung im Verhältnis der angegebenen Summe zum Listenneupreis, und die UNIQA nimmt nicht angegebene Sonderausstattung aus. Auch bei der Generali gilt der Ersatz für Sonderausstattung und Zubehör nur, wenn sie in der Polizze bezeichnet sind (Art. 5 Pkt. 6). Ein Dachzelt oder ein Dachträger gehört deshalb in die Polizze.
Kaskobonus statt Bonus-Malus
Für die Haftpflicht gibt es die Bonus-Malus-Stufen, für die Kasko bei manchen Versicherern einen Kaskobonus. In den Generali-Bedingungen (Art. 13) wird er einmalig beim Abschluss aus der aktuellen Haftpflichtstufe abgeleitet; spätere Änderungen der Haftpflichtstufe zählen nicht mehr. Die Haftpflichtstufen -3 bis 1 bringen 50 Prozent Nachlass auf die Jahrestarifprämie, Stufe 2 bringt 45, Stufe 3 bringt 40, Stufe 4 bringt 35, Stufe 5 bringt 30, Stufe 6 bringt 25, Stufe 7 bringt 20 und Stufe 8 bringt 10 Prozent; ab Stufe 9 gibt es keinen Kaskobonus. Bei einem Fahrzeugwechsel wird nach der dann aktuellen Haftpflichtstufe neu eingestuft. Die Tiroler beschränkt den Kaskobonus im Wortlaut auf die Vollkasko, die Generali tut das nicht - ob er auch auf Ihre Teilkasko wirkt, hängt also vom Versicherer ab.
Schadenmeldung in dieser Reihenfolge
- Unfallstelle absichern, bei Verletzten Rettung rufen. Nach einem Wildunfall verständigt die Polizei die örtliche Jägerschaft; lassen Sie sich eine Meldebestätigung geben (Helvetia).
- Bei Diebstahl, Raub, Brand, Explosion, Wild und mutwilliger Beschädigung die nächste Polizeidienststelle unverzüglich verständigen (Art. 7 Pkt. 3.4 AKKB 2023; die UNIQA nennt dieselbe Pflicht).
- Den Schaden dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche melden, mit möglichst genauer Beschreibung (Art. 7 Pkt. 3.1; Tiroler und UNIQA fordern dasselbe).
- Fotos von Schaden und Umgebung machen, bevor etwas weggeräumt wird.
- Vor der Reparatur den Versicherer kontaktieren: Er will das Fahrzeug besichtigen und der Reparatur zustimmen (Art. 7 Pkt. 3.3).
Nach einem Schadenfall können beide Seiten kündigen, und zwar innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung; der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode aussteigen, der Versicherer hält einen Monat Frist ein (Art. 15 AKKB 2023).
Fragen zu Teilkasko
Was deckt die Teilkasko nicht ab?
Unfälle, die Sie selbst verursachen, Wertminderung, Nutzungsausfall und Ersatzwagen sowie je nach Tarif Vandalismus, Parkschäden und Folgeschäden nach Tierbissen.
Zahlt die Teilkasko, wenn ich einem Tier ausweiche?
Nur bei einem Zusammenstoß; Schäden beim Ausweichen ohne Kontakt gehören laut Helvetia in die Vollkasko.
Für welche Autos lohnt sich eine Teilkasko?
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, die Anbieter ziehen sie unterschiedlich: Beim ÖAMTC läuft die Kasko bis zu einem Fahrzeugalter von 10 Jahren, die Selbstbehalt-Teilkasko gilt ab 6 bis 15 Jahren, die Generali hat für Gebrauchtwagen ab 6 Jahren die schlanke Wetter-und-Wild-Variante. Maßstab ist, ob Sie den Verlust des Autos durch Hagel, Brand oder Diebstahl aus eigener Tasche tragen können.


